Rechtliche Infos. zum Haftpflichtschaden und Vollkaskoschaden
Ihr Recht auf faire Entschädigung nach einem Unfall
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher gemäß § 249 BGB verpflichtet, dem Geschädigten den unfallbedingten Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte ist dabei so zu stellen, als wäre der Unfall nicht eingetreten.
Die Regulierung erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Dabei werden Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht, den Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens sowie einen spezialisierten Rechtsbeistand frei zu wählen. Die Auszahlung des Schadenersatzes sowie die Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt werden – sofern die Haftungsfrage eindeutig geklärt ist – vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Von diesen Ansprüchen zu unterscheiden sind vertragliche Leistungen aus der eigenen Kaskoversicherung, die nur bei selbstverschuldeten oder nicht eindeutig geklärten Schäden greifen.
Mit den von mir erstellten Kfz-Gutachten können Sie als Unfallgeschädigter Ihre Schadensansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers effektiv durchsetzen. Dank langjähriger Erfahrung und Expertise stelle ich sicher, dass Sie im Sinne des § 249 BGB bestmöglich entschädigt werden – so, als wäre der Unfall nie passiert.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten? Rufen Sie mich einfach an – kostenlos und unverbindlich.
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